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IPO Base
Eine Basis, die über die Zeit seit der Erstnotiz definiert ist, nicht über ihre Form.
Auch geführt als: IPO-Basis
Ohne Abbildung. Die Bedingung ist der Abstand zur Erstnotiz und nicht die Form. Eine konstruierte Reihe kann eine Konsolidierung zeigen, aber nicht, dass sie kurz nach einer Erstnotiz liegt – dafür müsste die Reihe eine Historie haben, die sie nicht hat. Die Abbildung behauptete mehr, als sie belegt.
- Geometrie
- Eine Konsolidierung, die innerhalb weniger Monate nach der Erstnotiz entsteht. Zur Form selbst macht die Bedingung keine Angabe – sie kann rechteckig, gerundet oder unregelmäßig sein.
- Setzt voraus
- Die Erstnotiz und die anschließende erste Bewegung. Beide sind Angaben über das Instrument, nicht über den Verlauf.
- Vollständig ab
- Wenn die Konsolidierung endet. Die üblichen Mindestlängen anderer Basen gelten hier ausdrücklich nicht – das ist der Punkt der Unterscheidung.
- Bestätigt durch
- Ein Schluss über dem Hoch der Konsolidierung.
- Scheitert an
- Ein Schluss unter dem Tief der Konsolidierung.
- Zeitrahmen
- Tages- und Wochenbasis bei Aktien.
- Typische Fehldeutung
- Die IPO Base wird als eigene Form geführt. Sie ist eine Kategorie über den Zeitpunkt: dieselbe Konsolidierung heißt zwei Jahre später anders, ohne dass sich an ihr etwas ändert.
- Trägt zusammen mit
- Das Hoch des ersten Handelstages als Bezugsniveau
- Ein Umsatz, der sich von den Erstnotiz-Umsätzen gelöst hat
Eine IPO Base ist eine Konsolidierung, die kurz nach der Erstnotiz eines Papiers entsteht. Der
Begriff bezeichnet keine Form: Die Konsolidierung kann rechteckig verlaufen wie ein
Rechteck, gerundet wie ein
gerundeter Boden oder unregelmäßig.
Was sie zur IPO Base macht, ist ihr Zeitpunkt. Damit ist sie der einzige Eintrag dieses
Katalogs, dessen Bedingung sich nicht aus den Kursen ergibt, sondern aus einer Angabe über das
Instrument. Dieselbe Konsolidierung heißt zwei Jahre später anders, ohne dass sich an ihrer Form
etwas geändert hätte.
Der praktische Grund für die eigene Kategorie liegt in einer Regel, die sie aufhebt: Basen
verlangen in der aktienbezogenen Literatur üblicherweise eine Mindestlänge von mehreren Wochen.
Kurz nach einer Erstnotiz gibt es diese Historie nicht, und eine Konsolidierung von zwei Wochen
ist dort das Längste, was überhaupt vorliegen kann. Die Kategorie benennt eine Ausnahme von einer
Mindestlänge – sie beschreibt nicht, wie etwas aussieht.